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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung - Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Susanne Weiß Immobilien, Inh. Spiridon Hatzipanagiotou (im folgenden Makler genannt) ist durch die Besonderheiten des Maklergeschäfts und ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass seine Anliegen mit Sorgfalt behandelt werden und die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung angewendet werden. Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

§ 1 Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer /Vermieter aufgrund des von uns unterbreiteten Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- bzw. Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

§ 2 Angebot
Der Makler ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt worden, das Objekt zu den im Angebot genannten Bedingungen anzubieten. Das Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich. Es ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Der Makler ist berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist. Soweit dem Interessenten das von uns angebotene Objekt bereits bekannt sein sollte, ist uns dies innerhalb von 5 Tagen schriftlich unter Nachweis der Herkunft der anderweitigen Information mit Datumsangabe der Vorinformation mitzuteilen. Andernfalls erhält unser Angebot Gültigkeit und ist im Falle eines Vertragsabschlusses mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an uns.

§ 3 Doppeltätigkeit
Zu provisionspflichtiger Tätigkeit für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages sind wir berechtigt.

§ 4 Provision
Mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Provisionsanspruch gegenüber dem Verkäufer in der im Maklerverkaufsauftrag vereinbarten Höhe. Der Provisionsanspruch gegenüber dem Käufer beträgt 4,76 % inkl. ges. MWSt.) aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis. Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Sie wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten, geändert oder sonst irgendwie rückgängig gemacht wird. Bei Abschluss eines Wohnraum-Mietvertrages beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inkl. ges. MWSt., zahlbar vom Mieter oder Vermieter. Hier ist das aktuelle gesetzliche Bestellerprinzip gültig. Bei Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages 3 Monatskaltmieten zzgl. ges. MWSt., zahlbar vom Mieter. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den notariellen Kaufvertrag bzw. den Mietvertrag abschließt.

§ 5 Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines notariellen Kauf- oder Mietvertrages gleichwertig ist auch ein anderer als der angebotene Vertrag, sofern dieser inhaltlich identisch ist mit dem ursprünglich angebotenen Vertrag. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Dasselbe gilt, wenn der tatsächlich geschlossene notarielle Kauf- oder Mietvertrag inhaltlich vom Angebot abweicht, aber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt wird oder ein notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag über ein anderes, ebenfalls dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes, Objekt zustande kommt, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluss des entsprechenden Vertrages mit dem Auftraggeber oder die Benennung des Vertragspartners ermöglicht hat. Ebenfalls entsprechen dem Abschluss eines Kaufvertrags der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung sowie die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen.

§ 6 Beurkundung / Vertragsabschluss
Unsere Firma hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung bzw. Mietvertragsunterzeichnung und auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrags.

§ 7 Haftung
Die Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers/Vermieters erstellt. Der Makler hat sich um vollständige und richtige Informationen bemüht, eine Überprüfung der Informationen ist jedoch nicht erfolgt. Eine Haftung für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden.

§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für den Makler und den Kunden ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das zuständige Gericht für den Sitz des Maklers. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 9 Schlussbestimmungen
Zahlungen für den Verkäufer oder Vermieter können vom Makler nicht entgegengenommen werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch evtl. Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder Käufers nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche, die ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten stehen und wirksam sind, zu ersetzen.

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